Afrikanische Schweinepest
Die letzten Fälle der ASP in Deutschland haben gezeigt, dass es von entscheidender Bedeutung ist, einen Seucheneintrag möglichst schnell zu entdecken. Bei Wildschweinen kann dies nur durch eine Beprobung von verendet aufgefundenen oder krank erlegten Tieren erfolgen. Den Jägern kommt hier daher eine wichtige Rolle zu:
– Das Landratsamt stellt gerne auf Wunsch Probenahmesets zur Verfügung. Die Hegeringe können sich dazu gerne direkt an das LRA oder das Jagdrecht im Hause wenden.
– Da das ASP-Virus lange im Tierkörper nachweisbar ist, macht auch eine Untersuchung bereits in Verwesung befindlicher Kadaver Sinn. Infos zur Beprobung finden Sie in den Merkbättern.
– Der Untersuchungsantrag sollte vollständig ausgefüllt werden.
– Bei auffälligen Funden (mehrere Kadaver, auffällige krank erlegte Schweine) bitte immer das Veterinäramt informieren: Tel.: 08221/95-723 Email: veterinaeramt@landkreis-guenzburg.de
– Proben mit Untersuchungsantrag können beim Veterinäramt abgegeben werden oder können auf Wunsch auch durch Mitarbeiter des Veterinäramtes abgeholt werden.
– Der Fundort sollte immer mit Geokoordinaten erfasst und mit einem Flatterband markiert werden.
Vogelgrippe / Geflügelpest
Um einen Überblick über das Seuchengeschehen bei Wildvögeln zu bekommen, werden sowohl tot aufgefundenes Wassergeflügel und Greifvögel beprobt, als auch erlegtes Wassergeflügel. Die Probeentnahmesets hierzu erhalten Sie beim Landratsamt/Veterinäramt und den Hegeringleiter*innen.
– Es können Tupfer aus Rachen und Kloake entnommen oder ganze Tierkörper zur Untersuchung gebracht werden. Zur Entnahme von Tupfern ist die beiliegende Anleitung zu beachten. Die Entnahme selbst sollte für einen Jäger beim toten Tier keine Schwierigkeit darstellen. Die Beschriftung und Zuordnung der Proben und der Untersuchungsantrag sind aber unabdingbar, um die Proben auch verwerten zu können. Auch ein möglichst rascher Probenversand ist hier wichtig.
– Falls die Tupferproben nicht selbst an das LGL gesandt werden, können sie auch am Veterinäramt abgegeben werden. Nach telefonischer Absprache kann auch eine Abholung der Proben durch das Veterinäramt erfolgen (Kontaktdaten siehe oben).
– Bei tot aufgefundenen Vögeln bitte Schutzmaßnahmen bei der Probenahme beachten (Einmalhandschuhe, evtl. FFP2-Maske, zwei Müllsäcke übereinander) oder den genauen Fundort dem Veterinäramt melden.
– Beprobt werden nur Wasservögel (Enten, Gänse, Möwen, Reiher, Störche, etc.) oder Greifvögel. Singvögel und andere spielen für die Verbreitung der Influenza keine Rolle und werden nicht untersucht.
– Bei bereits verwesten Tierkörpern macht eine Untersuchung keinen Sinn mehr. Das Virus ist dann nicht mehr nachweisbar.